Stand: 19. Oktober 2026
Medi-Knight Consulting · Joern Krauß · Hermann-Rein-Straße 8 · 37075 Göttingen
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Medi-Knight Consulting, Inhaber Joern Krauß, im Bereich Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Bewerbungen für das höhere Fachsemester im Studiengang Humanmedizin. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern.
Medi-Knight bietet organisatorische und strategische Unterstützung bei Hochschulbewerbungen an. Angeboten wird derzeit ausschließlich das Paket „Full Service“ für eine Bewerbungsrunde. Es umfasst:
Eine Bewerbungsrunde bezieht sich auf das vereinbarte Zielsemester. Zielsemester, Hochschulen und Umfang werden im Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) festgelegt. Die Begleitung reicht bis zu den Bescheiden der vereinbarten Bewerbungen; weitere Bewerbungsrunden sind gesondert zu vereinbaren. Eine Einreichung im Namen des Kunden erfolgt nur, soweit sie zulässig und gesondert vereinbart ist (§ 6).
Nicht enthalten sind etwaige Gebühren von Hochschulen oder Behörden sowie Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen und Porto bzw. Versand. Diese trägt der Kunde.
Medi-Knight schuldet keinen bestimmten Bewerbungserfolg. Zulassungsentscheidungen treffen ausschließlich die zuständigen Hochschulen. Medi-Knight vermittelt keine Studienplätze. Medi-Knight erbringt keine Rechtsdienstleistungen i. S. d. RDG, insbesondere keine Vertretung in Widerspruchs- oder Klageverfahren (z. B. Studienplatzklagen).
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn nach dem kostenlosen Erstgespräch von beiden Seiten ausdrücklich eine Zusammenarbeit vereinbart wird – in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung. Das Erstgespräch begründet keine Zahlungsverpflichtung.
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung sowie diese AGB als PDF per E-Mail.
Die Vergütung für das Paket „Full Service“ beträgt 990 € für eine Bewerbungsrunde (Gesamtpreis, Einmalzahlung). Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Medi-Knight ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig, spätestens jedoch 7 Werktage vor der jeweiligen Bewerbungsfrist, bereitzustellen, Rückfragen zeitnah zu beantworten und über wesentliche Änderungen der Bewerbungssituation zu informieren.
Medi-Knight ist nicht verpflichtet, unvollständige oder offensichtlich fehlerhafte Unterlagen einzureichen. Medi-Knight weist den Kunden in diesem Fall unverzüglich darauf hin.
Für Fristversäumnisse aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden übernimmt Medi-Knight keine Haftung.
Soweit der Kunde Medi-Knight mit der Einreichung von Bewerbungen in den Online-Bewerbungsportalen der jeweiligen Hochschulen (z. B. RWTHonline, campo, ALMA, heiCO) beauftragt, erteilt er Medi-Knight hiermit ausdrücklich Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung die vereinbarten Bewerbungshandlungen in den jeweiligen Portalen vorzunehmen.
Der Kunde stellt zu diesem Zweck die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sowie alle notwendigen Bewerbungsunterlagen bereit. Medi-Knight verpflichtet sich, die Zugangsdaten ausschließlich für den vereinbarten Auftragszweck zu verwenden, streng vertraulich zu behandeln und spätestens 14 Tage nach Abschluss der Bewerbungsrunde zu löschen, auf Verlangen des Kunden oder bei Widerruf der Vollmacht unverzüglich. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Angaben und Unterlagen liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt Medi-Knight von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Einreichung unrichtiger oder unvollständiger Angaben entstehen. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) widerruflich; ein Widerruf berührt den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen nicht.
Die Annahme eines Studienplatzes, die Einschreibung sowie Rechtsbehelfe nimmt der Kunde selbst vor.
Einzelheiten regeln eine gesonderte Vollmacht und eine Zusatzvereinbarung, die der Kunde mit der Auftragsbestätigung erhält.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers können die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen; in diesem Fall reduziert sich eine Rückerstattung anteilig um den Wert bereits erbrachter Leistungen. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind unter medi-knight.de/widerruf.html abrufbar.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag gemäß § 627 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 7) bleibt unberührt.
Im Fall der Kündigung steht Medi-Knight ein den bis dahin erbrachten Leistungen entsprechender Teil der Vergütung zu (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bereits gezahlte Beträge, die diesen Teil übersteigen, werden erstattet.
Mit Einreichung der ersten Bewerbung sind die wesentlichen Leistungen – Strategie und Hochschulauswahl, Fristenplan, Unterlagenprüfung und -aufbereitung sowie Portalvorbereitung – erbracht. Kündigt der Kunde nach diesem Zeitpunkt, ist die Vergütung daher in voller Höhe geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wert der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen niedriger ist; in diesem Fall ist nur der entsprechend geringere Betrag geschuldet.
Kündigt Medi-Knight, ohne durch vertragswidriges Verhalten des Kunden dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst Medi-Knight die Kündigung des Kunden durch eigenes vertragswidriges Verhalten, besteht ein Vergütungsanspruch nur, soweit die bisherigen Leistungen für den Kunden von Interesse sind (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB). Medi-Knight kündigt nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (§ 627 Abs. 2 BGB).
Medi-Knight haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Medi-Knight nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die fristgerechte Einreichung vereinbarter Bewerbungen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zulassungs- und sonstige Entscheidungen der Hochschulen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Medi-Knight. Für diese Entscheidungen haftet Medi-Knight nicht; die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Medi-Knight.
Medi-Knight behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter medi-knight.de/datenschutz.html.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Verbraucher dadurch nicht den Schutz zwingender Vorschriften seines Aufenthaltsstaates verliert. Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Göttingen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.